Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Integra International B.V.

Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus zwei Teilen:

Teil A der Bedingungen, die gelten, wenn Sie als Verbraucher (Privatkunde) mit uns Geschäfte machen, die sich weitestgehend an die Bedingungen des Trusted Shops Gütesiegels anlehnen, und

Teil B der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt, wenn Sie mit uns in Ausübung Ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln (Geschäftskunde).

ABSCHNITT A Lieferungen und Dienstleistungen an Verbraucher

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

1.1 Verbraucher: Verbraucher ist der Käufer/Abnehmer von Waren/Dienstleistungen als natürliche Person, die nicht im Namen eines Berufs oder Unternehmens handelt.
1.2 Integra: Integra International B.V. hat sich dem Trusted Shops-Gütesiegel angeschlossen, mit dem Verbraucher Geschäfte machen.
1.3 Fernabsatz: Verkaufsform, bei der Integra eine oder mehrere Kommunikationstechniken einsetzt, um einen Fernabsatzvertrag abzuschließen.
1.4 Vereinbarung: Jede Vereinbarung zwischen Verbraucher und Integra, einschließlich Fernabsatz.
1.5 Preis: Der Preis für Waren oder Dienstleistungen.
1.6 Angebot: Jedes von Integra unterbreitete Angebot für Produkte oder Dienstleistungen mit den dazugehörigen Bedingungen und Konditionen.
1.7 Recht auf Widerruf: das Recht des Verbrauchers, einen Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
1.8 Bewertungen/Beurteilungen von Kunden; Von Verbrauchern abgegebene Bewertungen oder Rezensionen, unabhängig davon, ob sie von Integra eingeladen wurden oder nicht.

Kontaktinformationen Integra:
Integra International B.V.
Ruurloseweg 2
7141 KC Groenlo
Postfach 45
7140 AA Groenlo
Telefon: 0031 (0)544 462477
E-Mail: Info@mastichorse.nl
Nummer der Handelskammer: 08027604
MwSt.-Nummer: 0016.78.267.B01

Artikel 2: Anwendbarkeit

2.1 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für jedes Angebot und alle Verträge in Bezug auf den Verkauf und die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese über die Website(s) von Integra erfolgen oder nicht.
2.2 Der Kunde akzeptiert die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, indem er ein Angebot annimmt oder eine Bestellung aufgibt, ob über die Website(s) von Integra oder nicht. Bevor ein Fernabsatzvertrag geschlossen wird, wird der Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verbraucher zur Verfügung gestellt. Ist dies nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, so gibt Integra vor Abschluss des Fernabsatzvertrags an, wo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen elektronisch eingesehen werden können und dass sie auf Wunsch des Verbrauchers so bald wie möglich kostenlos zugesandt werden können.
2.3 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen zwischen Integra und Verbrauchern müssen schriftlich festgelegt werden.

Artikel 3: Angebote

3.1 Jedes Angebot von Produkten oder Dienstleistungen enthält eine vollständige und möglichst genaue Beschreibung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Offensichtliche Fehler und/oder Irrtümer im Angebot binden Integra nicht.
3.2 Integra unterbreitet das Angebot in einer Weise, die dem Verbraucher deutlich macht, welche Rechte und Pflichten er bei Annahme des Angebots hat.

3.3 Wenn das Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder an Bedingungen geknüpft ist, muss dies im Angebot ausdrücklich angegeben werden.

Artikel 4: Abschluss des Abkommens

4.1 Ein Vertrag kommt erst nach Annahme und schriftlicher Bestätigung durch Integra zustande. Wenn Integra den Vertrag nicht schriftlich bestätigt hat, kommt - außer in dem im folgenden Absatz genannten Fall - ein Vertrag zustande, wenn Integra mit der Ausführung begonnen hat.

4.2 Wenn der Verbraucher das Angebot auf elektronischem Wege angenommen hat, wird Integra den Eingang der Annahme des Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Solange der Erhalt dieser Annahme nicht bestätigt wurde, hat der Kunde die Möglichkeit, den Vertrag aufzulösen.

4.3 Integra stellt dem Verbraucher vor Abschluss des Vertrages die erforderlichen Informationen zur Verfügung. Diese Informationen umfassen unter anderem: die wichtigsten Merkmale der Produkte oder Dienstleistungen, den Preis einschließlich aller Steuern, die Lieferkosten, die Art der Zahlung, der Ausführung und der Lieferung sowie das Bestehen eines Widerrufsrechts (siehe Artikel 5).
4.4 Integra hat das Recht, innerhalb des gesetzlichen Rahmens die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers zu prüfen und eine Bestellung oder einen Antrag abzulehnen, wenn Integra auf der Grundlage dieser Prüfung gute Gründe hat, den Vertrag mit dem betreffenden Verbraucher nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen abzuschließen.

Artikel 5: Recht auf Widerruf

5.1 Bei Fernabsatzgeschäften hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag mit Integra innerhalb einer Bedenkzeit von 14 Tagen aufzulösen.

5.2 Die in Absatz 1 genannte Bedenkzeit beginnt an dem Tag, nachdem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher im Voraus benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt erhalten hat, oder, wenn ein Verbraucher mehrere Produkte bestellt hat, an dem Tag, nachdem der Verbraucher die letzte Lieferung erhalten hat.

5.3 Im Falle der Erbringung einer Dienstleistung durch Integra beginnt die in Absatz 1 genannte Bedenkzeit am Tag nach Abschluss des Vertrags mit dem Verbraucher.
5.4 Kommt Integra seinen Informationspflichten zum Widerrufsrecht nicht nach, gilt eine Widerrufsfrist von 12 Monaten, es sei denn, Integra kommt seinen Informationspflichten noch nach, dann gilt eine Frist von 14 Tagen ab diesem Zeitpunkt.
5.5 Macht ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er dies Integra mittels des Widerrufsformulars mitzuteilen oder auf eine andere eindeutige Weise mitzuteilen. Der Verbraucher trägt nur die Kosten für die Rücksendung der Produkte. Der Verbraucher ist verpflichtet, das/die Produkt(e) mit sämtlichem gelieferten Zubehör möglichst im Originalzustand und in der Originalverpackung so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, nachdem er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, an Integra zurückzusenden. Bei nachweislicher Wertminderung des Produkts haftet der Verbraucher dafür.

5.6 Wenn der Verbraucher den Vertrag aufgelöst hat, wovon der Verbraucher eine Empfangsbestätigung erhält, erstattet Integra den vom Verbraucher gezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Verbraucher den Vertrag aufgelöst hat. Integra darf mit der Rückzahlung warten, bis sie das Produkt vom Verbraucher zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher nachgewiesen hat, dass er das Produkt zurückgeschickt hat.
5.7 Integra kann die folgenden Produkte und Dienstleistungen vom Rücktrittsrecht ausschließen, jedoch nur, wenn Integra dies bei der Erstellung des Angebots oder zumindest rechtzeitig vor dem Abschluss des Vertrags deutlich angegeben hat:
1. Produkte oder Dienstleistungen, deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die Integra keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können;
2. Verträge, die während einer öffentlichen Versteigerung geschlossen werden. Unter einer öffentlichen Versteigerung ist eine Verkaufsmethode zu verstehen, bei der Produkte, digitale Inhalte und/oder Dienstleistungen von Integra Verbrauchern angeboten werden, die persönlich an der Versteigerung unter der Leitung eines Auktionators teilnehmen oder die Möglichkeit haben, daran teilzunehmen, und bei der der erfolgreiche Bieter verpflichtet ist, die Produkte, digitalen Inhalte und/oder Dienstleistungen zu erwerben;
3. Dienstleistungsvereinbarungen, nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung, aber nur, wenn:
a. mit der Erfüllung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen wurde; und
b. der Verbraucher erklärt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Gewerbetreibende den Vertrag vollständig erfüllt hat;
4. Dienstleistungsaufträge über die Bereitstellung von Unterkünften, wenn der Vertrag ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum für die Ausführung vorsieht, und die nicht Wohnzwecken dienen, Güterbeförderung, Autovermietung und Catering;
5. Verträge, die sich auf Freizeitaktivitäten beziehen, wenn der Vertrag ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum für die Ausführung des Vertrags vorsieht;
6. Nach den Spezifikationen des Verbrauchers hergestellte Produkte, die nicht vorgefertigt sind und die auf der Grundlage einer individuellen Wahl oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt werden oder eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind;
7. Produkte, die schnell verderben oder eine begrenzte Haltbarkeitsdauer haben;
8. Versiegelte Produkte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Siegel nach der Lieferung gebrochen wurde;
9. Erzeugnisse, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit unwiderruflich mit anderen Erzeugnissen vermischt werden;
10. Alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, deren Lieferung aber erst nach 30 Tagen erfolgen kann und deren tatsächlicher Wert von Schwankungen des Marktes abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat;
11. Versiegelte Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Computersoftware, deren Siegel nach der Lieferung gebrochen wurde;
12. Zeitungen, Magazine oder Zeitschriften, ausgenommen Abonnements;
13. Die Bereitstellung digitaler Inhalte auf einem anderen als einem materiellen Datenträger, jedoch nur, wenn:
a. mit der Erfüllung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen wurde; und
b. der Verbraucher erklärt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.

Artikel 6: Preis

6.1 Während der im Angebot genannten Gültigkeitsdauer werden die Preise für die angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen nicht erhöht, mit Ausnahme von Preisänderungen aufgrund von Änderungen der Mehrwertsteuersätze.
6.2 Abweichend vom vorigen Absatz kann Integra Produkte oder Dienstleistungen, deren Preise an Schwankungen auf dem Finanzmarkt gebunden sind und auf die Integra keinen Einfluss hat, mit variablen Preisen anbieten. Diese Bindung an Schwankungen und die Tatsache, dass es sich bei den angegebenen Preisen um Richtpreise handelt, werden im Angebot angegeben.

6.3 Preiserhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss sind nur zulässig, wenn sie sich aus gesetzlichen Vorschriften oder Bestimmungen ergeben.
6.4 Preiserhöhungen ab 3 Monaten nach Vertragsabschluss sind zulässig, wenn sie sich aus gesetzlichen Vorschriften oder Bestimmungen ergeben;
6.5 der Verbraucher ist berechtigt, den Vertrag bis zu dem Tag zu kündigen, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt.
6.6 Die im Angebot von Produkten oder Dienstleistungen genannten Preise enthalten die Mehrwertsteuer.

Artikel 7: Registrierung

7.1 Dem Verbraucher wird die Möglichkeit geboten, sich auf der/den Website(s) von Integra mit einem Benutzernamen und einer E-Mail-Adresse zu registrieren und sich anschließend über "Mein Konto" mit einem selbstgewählten Passwort auf der/den Website(s) von Integra anzumelden.

7.2 Der Verbraucher ist verpflichtet, seine Registrierungs- und Anmeldedaten, einschließlich seines Passworts, streng vertraulich zu behandeln. Integra haftet nicht für den Missbrauch der oben genannten Daten durch Unbefugte. Alle Handlungen, die über das Konto des Verbrauchers ausgeführt werden, gelten als im Namen des Verbrauchers ausgeführt und gehen daher auf Rechnung und Risiko des Verbrauchers.

Artikel 8: Bestellung und Ausführung der Bestellung

8.1 Integra ist, sofern nicht anders vereinbart, verpflichtet, die Bestellung spätestens innerhalb von 30 Tagen zu liefern. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
8.2 Integra wird die Annahme und Ausführung eines Auftrags mit großer Sorgfalt behandeln.
8.3 Wenn Integra nicht in der Lage ist, innerhalb von 30 Tagen zu liefern, informiert Integra den Verbraucher darüber und bietet ihm die Möglichkeit, den Kauf aufzulösen. Der vom Verbraucher bereits gezahlte Betrag wird so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, zurückerstattet.
8.4 Die Lieferung der Waren erfolgt an die vom Verbraucher angegebene Adresse, sofern nicht anders vereinbart.
8.5 Integra trägt das Risiko des Verlusts/der Beschädigung der Güter bis zum Zeitpunkt der Lieferung, sofern nicht anders vereinbart.
8.6 Der Verbraucher ist verpflichtet, das Unternehmen über Ungenauigkeiten in den erhaltenen oder bereitgestellten Daten zu informieren.

Artikel 9: Zahlung

9.1 Der Verbraucher hat den fälligen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware(n) oder Erbringung der Dienstleistung(en) zu zahlen, sofern mit Integra nichts anderes vereinbart wurde.
9.2 Der Verbraucher muss die Zahlungen an Integra gemäß dem Bestellverfahren und den auf der Website angegebenen Zahlungsarten leisten. Integra ist berechtigt, die angebotenen Zahlungsarten zu ändern. Im Falle einer Zahlung nach der Lieferung des Produkts hat der Verbraucher eine Zahlungsfrist von 14 Tagen, beginnend mit dem Tag nach der Lieferung.

9.3 Wenn der Verbraucher seine Zahlungsverpflichtung(en) nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er, nachdem Integra ihn über den Zahlungsverzug informiert hat und Integra dem Verbraucher eine Frist von 14 Tagen eingeräumt hat, um seine Zahlungsverpflichtungen noch zu erfüllen, die gesetzlichen Zinsen auf den nach der Nichtzahlung innerhalb dieser 14-Tage-Frist noch fälligen Betrag, und Integra ist berechtigt, die ihr entstandenen außergerichtlichen Inkassokosten zu berechnen. Diese Inkassokosten belaufen sich auf: maximal 15% auf ausstehende Beträge bis zu 2.500,00 Є; 10% auf nachfolgende 2.500,00 Є und 5% auf nachfolgende 5.000,00 Є mit einem Minimum von 40,00 Є. Integra kann von den oben genannten Beträgen und Prozentsätzen zum Vorteil des Verbrauchers abweichen.

Artikel 10: Reklamationen und Streitigkeiten

10.1 Wenn der Verbraucher eine Beschwerde über ein Produkt oder eine Dienstleistung hat, kann er diese telefonisch, per E-Mail oder per Post bei Integra einreichen.

10.2 Integra bearbeitet eine Beschwerde so schnell wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Eingang der Beschwerde. Für die Erzielung einer Lösung wird eine Höchstfrist von 30 Tagen angesetzt, es sei denn, die Situation lässt dies nicht zu. Die 30-Tage-Frist beginnt nach Eingang der Beschwerde bei Integra.
10.3 Gelingt es den Parteien nicht, innerhalb der vorgenannten 30-Tage-Frist eine Lösung zu finden, kann der Verbraucher seine Beschwerde über die Europäische OS-Plattform an den Ausschuss für die Beilegung von Streitigkeiten richten https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Artikel 11: Lieferung

11.1 Alle Waren oder Dienstleistungen sind von Integra so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen zu liefern. Wenn die Lieferfrist nicht realisierbar ist, wird Integra den Verbraucher informieren.
11.2 Wenn Integra nicht innerhalb von 30 Tagen liefern kann, ist der Verbraucher berechtigt, den Vertrag ohne zusätzliche Kosten aufzulösen. Bereits bezahlte Beträge werden von Integra innerhalb von 14 Tagen gutgeschrieben.
11.3 Teillieferungen sind nach Vereinbarung mit dem Verbraucher möglich.
11.4 Wenn Integra das bestellte Produkt oder die Dienstleistung nicht liefern kann, kann sie dem Verbraucher ein Ersatzprodukt oder eine Ersatzdienstleistung anbieten. Es steht dem Verbraucher frei, dieses Angebot anzunehmen oder nicht.

Artikel 12: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

12.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag unterliegen dem niederländischen Recht.
12.2 Vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Bestimmungen werden alle Streitigkeiten dem zuständigen Gericht des Bezirks vorgelegt, in dem Integra ihren Sitz hat.

ABSCHNITT B Lieferungen und Leistungen an gewerbliche Kunden

Artikel 1 Allgemeines

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle

Angebote, Kostenvoranschläge, Lieferungen, Dienstleistungen und/oder Vereinbarungen von Integra mit Sitz in Groenlo (KvK-Nummer 08027604), nachstehend "Integra" genannt.

1.2 Abweichungen, Ergänzungen und entgegenstehende Bestimmungen verpflichten Integra niemals, es sei denn, dass diese von Integra ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden. Die Anwendbarkeit von allgemeinen Bedingungen des Kunden wird von Integra ausdrücklich abgelehnt.

1.3 Alle Bestimmungen in diesen allgemeinen Bedingungen gelten auch zugunsten derjenigen, für deren Handlungen oder Unterlassungen Integra haftbar sein kann.

1.4 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet Kunde auch

der Kunde und Käufer, der die Verhandlungen mit Integra aufnimmt

oder eine Vereinbarung mit Integra geschlossen hat.

1.5 Wo in diesen Bedingungen von "Produkt" die Rede ist, kann es auch "Dienstleistung" heißen.

Artikel 2 Angebot und Annahme

2.1 Alle von oder im Namen von Integra gemachten Angebote sind unverbindlich und können jederzeit widerrufen werden.

2.2 Angegebene Mengen und Produktbeschreibungen können abweichen. Weichen die Produkte in Bezug auf Sortiment, Farbe, Zusammensetzung, Gewicht, Aufmachung usw. nur geringfügig von zuvor zur Verfügung gestellten Abbildungen, Modellen, Mustern oder Beispielen oder anderweitig von dem Vereinbarten ab, so gelten die betreffenden Produkte als vertragsgemäß. Außerdem kann Integra nicht an ein Angebot oder eine Offerte gebunden werden, wenn der Kunde vernünftigerweise hätte erkennen müssen, dass es einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält.

2.3 Verträge kommen durch schriftliche Bestätigung von Integra zustande. Falls Integra den Vertrag nicht schriftlich bestätigt hat, kommt ein Vertrag dadurch zustande, dass Integra mit den Ausführungshandlungen begonnen hat.

2.4 Mündliche Zusagen von Vertretern oder Vermittlern von Integra sind für Integra nur verbindlich, wenn sie von Integra schriftlich bestätigt werden.

2.5 Falls aufgrund der Art, des Umfangs oder der Dringlichkeit eines Auftrags oder einer Bestellung keine Auftragsbestätigung verschickt wurde, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

2.6 Die Beeinträchtigung der Gültigkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Artikel 3 Preis

3.1 Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und/oder andere Abgaben oder Kosten, die im Zusammenhang mit dem Vertrag zu zahlen sind, wie z.B. Reise- und Unterbringungskosten sowie Versand- und Transportkosten, sofern in den Angeboten oder Auftragsbestätigungen nichts anderes angegeben ist.

3.2 Integra ist berechtigt, Preiserhöhungen, die Einführung oder Erhöhung von Steuern und/oder anderen Abgaben, die nach Abschluss des Vertrages eintreten, an den Abnehmer weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie vorhersehbar waren.

Artikel 4 Zahlung

4.1 Alle Zahlungen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder Verrechnung zu leisten, es sei denn, auf der Rechnung ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt. Integra ist berechtigt, Rechnungen auf elektronischem Wege auszustellen.

4.2 Integra ist jederzeit berechtigt, Barzahlung, Vorauszahlung oder Sicherheit für die Zahlung zu verlangen, wobei der Abnehmer dieser Forderung unverzüglich nachzukommen hat.

4.3 Nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist ist der Kunde ohne Inverzugsetzung in Verzug und schuldet ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 1% pro Monat, es sei denn, der gesetzliche Handelszinssatz ist höher; in diesem Fall ist der gesetzliche Handelszinssatz zu zahlen. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des fälligen Betrags berechnet.

4.4 Alle Kosten der Eintreibung der vom Auftraggeber geschuldeten Forderung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Darunter fallen alle Kosten für die nach billigem Ermessen von Integra notwendige außergerichtliche Eintreibung, einschließlich der Kosten für Rechtsbeistand, die auf 15% der unbezahlten Forderung mit einem Mindestbetrag von 250,00 Є festgesetzt werden.

4.5 Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Integra berechtigt, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise außergerichtlich aufzulösen sowie vom Abnehmer vollen Schadenersatz zu verlangen.

Artikel 5 Lieferung

5.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Produkte durch Integra ab Lager. Die Gefahr für zu liefernde Produkte geht sofort mit der Absendung (Verladung) ab Lager auf den Kunden über.

5.2 Wenn Integra für den Transport sorgt, gehen die Kosten des Transports und das Risiko unmittelbar ab Versand (Verladung) zu Lasten des Kunden. Integra behält sich das Recht vor, Produkte per Nachnahme zu liefern.

5.3 Verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, werden die Produkte auf Risiko des Kunden gelagert, der für alle zusätzlichen Kosten, einschließlich der Lagerkosten, haftet.

5.4 Rücksendungen werden von Integra nur nach ihrer schriftlichen Zustimmung akzeptiert. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.

5.5 Vereinbarte Lieferfristen sind annähernd und können niemals als Fristen angesehen werden. Bei Überschreitung der Lieferfrist hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz, auf (teilweise) Auflösung des Vertrags oder auf ein Recht auf Aussetzung.

5.6 Integra ist berechtigt, Dritte in die Erfüllung des Vertrages einzubeziehen und Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

5.7 Wenn sich während der Ausführung des Vertrages herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages notwendig ist, diesen zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache anpassen. Der Kunde akzeptiert die Möglichkeit, den Vertrag zu ändern, einschließlich der Änderung des Preises und der Ausführungsfrist.

Artikel 6 Reklamationen

6.1 Der Kunde hat die von ihm gekauften Produkte bei Lieferung unverzüglich auf Menge, Art, Tauglichkeit und sonstige Eigenschaften zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und erkennbare Mängel unverzüglich unter gleichzeitiger Übersendung einer schriftlichen Bestätigung an Integra zu melden.

6.2 Zeigt der Kunde Art und Umfang sichtbarer Mängel nicht innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung schriftlich an, so gilt die Lieferung als vorbehaltlos angenommen.

6.3 Nicht sichtbare Mängel sind Integra unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu melden. Die Meldung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten.

6.4 Reklamiert der Kunde nicht innerhalb der vorgenannten Fristen, so hat er keinen Anspruch mehr auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz.

6.5 Wenn festgestellt wird, dass ein Produkt mangelhaft ist, und der Abnehmer dies rechtzeitig reklamiert hat, wird Integra nach eigenem Ermessen das mangelhafte Produkt innerhalb einer angemessenen Frist nach Rückerhalt des Produkts oder, wenn die Rücksendung des Produkts nicht möglich ist, nach schriftlicher Mitteilung des Mangels durch den Abnehmer ersetzen oder für die Reparatur des Produkts sorgen oder dem Abnehmer eine Ersatzzahlung leisten. Im Falle eines Austauschs ist der Kunde verpflichtet, das zu ersetzende Produkt an Integra zurückzusenden und das Eigentum daran an Integra oder an einen von Integra beauftragten Dritten zu übertragen, sofern Integra nichts anderes angibt.

6.6 Die rechtzeitige Reklamation des Kunden setzt seine Zahlungsverpflichtung nicht aus, und er bleibt weiterhin verpflichtet, auch die anderen bestellten Produkte abzunehmen und zu bezahlen.

6.7 Ungeachtet der gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einreden gegen Integra und die von Integra bei der Erfüllung eines Vertrages eingeschalteten Dritten ein Jahr.

Artikel 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Das Eigentum an den von Integra an den Abnehmer verkauften und gelieferten Produkten geht erst auf den Abnehmer über, wenn und sobald der Abnehmer alle seine Verpflichtungen gegenüber Integra vollständig erfüllt hat.

7.2 Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu lagern, zu versichern und gegen Feuer-, Verbrühungs-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten. Der Kunde tritt hiermit im Voraus allfällige Ansprüche auf eine Zahlung aufgrund eines Versicherungsvertrages an Integra ab.

7.3 Der Abnehmer darf die von Integra gelieferten Produkte, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, nur im normalen Geschäftsverkehr weiterveräußern, wobei der Abnehmer seinerseits zur Lieferung unter (verlängertem) Eigentumsvorbehalt verpflichtet ist.

7.4 Dem Abnehmer ist es untersagt, die von Integra gelieferten Produkte, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, zu verpfänden oder mit einem anderen Recht zu belasten.

7.5 Für den Fall, dass Integra ihre in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben will, erteilt der Abnehmer Integra und von Integra zu beauftragenden Dritten im Voraus die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Integra befindet, und diese Produkte zurückzunehmen.

 

 

Artikel 8 Pflichten des Kunden

8.1 Der Abnehmer ist stets verpflichtet, Integra rechtzeitig jede Mitwirkung zu gewähren, alle Gegenstände, Daten, Informationen und Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen, die Integra für notwendig oder nützlich hält, um ihre Tätigkeiten und/oder Lieferungen rechtzeitig ausführen zu können.

8.2 Integra ist nur dann zur Erfüllung oder weiteren Erfüllung des Vertrages verpflichtet, wenn der Abnehmer die von Integra geforderten Daten und Informationen in der von Integra geforderten Form und Weise zur Verfügung gestellt hat. Zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde die erforderlichen Daten oder Informationen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt hat, gehen zu Lasten des Kunden.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, Integra unverzüglich über alle Tatsachen und Umstände zu informieren, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags von Bedeutung sein können, und garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden oder in seinem Namen gemachten Angaben und Informationen.

Artikel 9 Haftung

9.1 Integra haftet nicht für Schäden wegen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfolgter Ausführung eines Auftrags oder einer Lieferung, es sei denn, der Kunde kann Integra Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen.

9.2 Wenn Integra Dritte einschaltet, wird Integra die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Integra haftet jedoch nicht für etwaige Unzulänglichkeiten dieser Drittparteien.

9.3 Die Haftungsbeschränkung gilt auch für den Fall, dass Integra für Fehler von Dritten, die von Integra eingeschaltet wurden, oder für das nicht ordnungsgemäße Funktionieren des Webshops, der Geräte, der Software, der Dateien oder anderer Gegenstände, die von Integra bei der Erfüllung des Vertrags verwendet werden, haftet.

9.4 Soweit Integra haftpflichtversichert ist, ist sie zum Ersatz des ihr vom Auftraggeber zuzurechnenden Schadens nur bis zur Höhe des vom Versicherer gezahlten Betrags verpflichtet. Wenn die Versicherung nicht zahlt oder der Schaden nicht von der Versicherung gedeckt ist, ist die Haftung auf den Netto(teil)rechnungswert der erbrachten Lieferung oder Leistung beschränkt, in jedem Fall aber auf einen Höchstbetrag von Є 750,00 (siebenhundertfünfzig Euro).

9.5 Integra haftet in keinem Fall für Handelsverluste und/oder indirekte oder Folgeschäden, die der Abnehmer erleidet.

9.6 Integra haftet niemals für einen Fehler an einem gelieferten Produkt, der die Folge eines Fehlers an einem von einem Dritten an Integra gelieferten oder von einem Dritten direkt an den Abnehmer gelieferten Produkt ist.

9.7 Die Haftung von Integra für Schäden, die sich aus Handlungen, Fehlern oder Unterlassungen von Personen ergeben, die nicht in ihrem Dienst stehen, deren Dienste sie aber in Anspruch nimmt, ist gemäß den Bestimmungen dieses Artikels beschränkt. Diese Personen sind berechtigt, sich unabhängig auf die von Integra festgelegte Haftungsbeschränkung und den Haftungsausschluss zu berufen.

Artikel 10 Höhere Gewalt

10.1 Im Falle höherer Gewalt ist Integra berechtigt, ihre Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise auszusetzen oder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, ohne dem Abnehmer gegenüber schadensersatzpflichtig zu sein und ohne Kosten und Zinsen zu zahlen.

10.2 Höhere Gewalt auf Seiten von Integra, wie unter 10.1 umfasst, ist aber nicht beschränkt auf: Naturkatastrophen, Krieg, Kriegsgefahr, Unruhen und schwerwiegende Unruhen; Stagnation der Versorgung mit Rohstoffen und Fertigprodukten aufgrund unvorhergesehener Umstände; Streik, Arbeitsniederlegung, Arbeitsunterbrechung oder ähnliche Maßnahmen im oder gegenüber dem Unternehmen von Integra, ihren Lieferanten oder Dritten, deren Dienste sie in Anspruch nimmt; Unzulänglichkeiten der Lieferanten von Integra oder anderer Dritter, einschließlich der Nichtverfügbarkeit (oder verspäteten Verfügbarkeit) oder der unzureichenden Verfügbarkeit von Produkten, Materialien und Arbeitskräften; Beschädigung von Ausrüstungen und Vorräten durch Feuer, Hitze, Sturm oder äußere unvorhergesehene Ursachen; Epidemien/Pandemien; vollständige oder teilweise Schließung, jede Maßnahme einer nationalen oder internationalen Regierung; Verlust oder Beschädigung von Waren während des Transports oder der Lagerung.

Artikel 11 Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Beendigung

11.1 Integra ist berechtigt, den Vertrag mit dem Abnehmer ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention mit sofortiger Wirkung und ohne dass Integra in dieser Angelegenheit zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist, durch schriftliche Mitteilung an den Abnehmer ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet der sonstigen Rechte von Integra, wenn

  1. jedes Versäumnis des Kunden, seine Verpflichtungen gegenüber Integra zu erfüllen;
  2. Konkurs, Zahlungseinstellung, Konkursverwaltung oder Zwangsverwaltung des Kunden oder ein diesbezüglicher Antrag; Einstellung, Liquidation oder Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens des Kunden.

11.2 Darüber hinaus ist Integra berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass Integra zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, oder wenn andere Umstände eintreten, die es Integra billigerweise nicht zumuten, den Vertrag unverändert aufrechtzuerhalten.

11.3 Wenn der Abnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Nichterfüllung die Auflösung des Vertrags rechtfertigt, ist Integra berechtigt, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass sie zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung verpflichtet ist, während der Abnehmer zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung wegen Verzugs verpflichtet ist.

11.4 Wenn der Kunde einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise storniert, werden ihm die bestellten und für ihn vorbereiteten Produkte zuzüglich der Kosten für die Lieferung, den Abtransport und die Zustellung sowie die für die Ausführung des Vertrags reservierte Arbeitszeit in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Artikel 12 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

12.1 Auf alle von Integra geschlossenen Verträge sowie auf den Abschluss, die Ausführung und die Auslegung dieser Verträge und auf die von Integra vorgenommenen Handlungen findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung.

12.2 Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden in erster Instanz von dem zuständigen Gericht des Bezirks, in dem Integra ihren Sitz hat, entschieden.

Sie können die Allgemeine Bedingungen und Konditionen herunterladen.